Niedersächsisches Hundegesetz: Zentrales Register und Sachkundenachweis ab dem 01. Juli 2013

 

Folgende Neuerungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Hundegesetzt für Hundehalter:

 

Zentrales Register

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Eine Registrierung ist unter www.hundergister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441/39010400 mögliche.

 

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 01. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und latu Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. 

 

 Diese Prüfungen können Sie bei uns ablegen, bitte rufen Sie an und vereinbaren einen Termin.